Ratgeber EU-Neuwagen

DEFINITION UND ERKLÄRUNG

Was ist ein EU-Neuwagen?

Ein EU-Neuwagen, auch Reimport genannt, ist identisch zu einem deutschen Fahrzeug. Weitverbreitete Vorurteile wie: die haben alte Teile, dünnes Blech oder keinen Unterbodenschutz sind unsinnig. Lediglich bei manchen Ausstattungsdetails (wie etwa Klimaanlage oder Zentralverriegelung) treten durch unterschiedliche Ländergegebenheiten Unterschiede auf, wobei ein EU-Neuwagen meistens besser ausgestattet ist. Auch bei den Lieferzeiten gibt es keine nennenswerten Unterschiede. Alle Neuwagen, die in der EU verkauft werden, müssen zwingend nach denselben Qualitäts- sowie Abgasvorschriften gebaut werden. Eine Zulassung ist daher in jedem EU-Land möglich. Größtenteils werden die Fahrzeuge für den deutschen, wie auch den europäischen Markt sogar in derselben Fabrik produziert. In welches Land der EU-Neuwagen dann geliefert wird, hängt vom jeweiligen Absatzvolumen des Landes ab. Viele Hersteller bieten ihre Fahrzeuge in anderen EU-Ländern günstiger an, um dort bei höheren Mehrwert- und Verbrauchsteuersätzen, einer niedrigeren Kaufkraft der Bevölkerung, einem anderen Image der eigenen Wagen etc. dennoch einen entsprechenden Absatz erzielen zu können. Auch Währungsturbulenzen können zu den enormen Preisdifferenzen beigetragen. Großhändler wie die Autoimpuls kümmern sich nun darum, europaweit die attraktivsten Fahrzeuge zu den günstigsten Preisen einzukaufen und das in größeren Stückzahlen. So sichern wir unseren Kunden einen Preisnachlass von bis zu 30% unter dem deutschen Listenpreis. Sparen lohnt sich! Für dasselbe Produkt weniger bezahlen, wer möchte da nicht zuschlagen? Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne. Finde Sie aus unserer Auswahl an über 300 sofort verfügbaren Fahrzeuge Ihr neues Wunschfahrzeug. 

Wie läuft der Reimport eines EU-Fahrzeugs ab? 

Die Fahrzeuge werden bei offiziellen Händlern zum Teil auch über ausländische Generalimporteure im EU-Ausland bestellt. Nach Ankunft des Wagens beim ausländischen Händler wird der EU-Neuwagen per Spedition nach Deutschland gebracht und erhält hier zum größten Teil einen deutschen Fahrzeugbrief. Selbstverständlich werden die Fahrzeuge nicht gefahren. Es handelt sich um aktuelle Neufahrzeuge und neueste Modelle sowie Facelifts. Erkunden Sie sich doch gleich in unserer Fahrzeugbörse nach den aktuellen Modellen. 

Wie viel Prozent gegenüber dem deutschen Listenpreis kann ich sparen? 

Die Ersparnis gegenüber dem dt. Listenpreis ist sehr stark von Marke, Modell, Motorisierung und Ausstattung abhängig. Bei einigen Fabrikaten etwa BMW lohnt sich der Reimport nicht (mehr), bei anderen, wie z.B. Volkswagen, Seat, Skoda und Opel sind die Preisunterschiede nach wie vor sehr interessant. Hier beträgt die Ersparnis zwischen 15% und bis zu 30% bei einigen Sondermodellen.
Beim Wiederverkauf ist erfahrungsgemäß nicht mit Problemen bzw. einem Preisabschlag zu rechnen. Außerdem haben Sie bereits beim Kauf des Fahrzeugs gespart, was Ihnen beim Wiederverkauf einen erheblichen Preisvorteil bringt. 

Hat ein EU-Neuwagen eine Herstellergarantie?

Die Garantiebestimmungen für Neuwagen sind seit einigen Jahren europaweit identisch. Wer ein Neufahrzeug kauft, erwirbt damit den gleichen Garantieanspruch wie bei einem Kauf hier in Deutschland. Garantieleistungen wie auch Inspektionen etc. können demnach ohne Probleme bei jedem deutschen Markenhändler durchgeführt werden. 

Entsprechen EU-Neufahrzeuge den deutschen Abgasnormen?

Alle EU-Neuwagen oder Reimporte sind identisch mit Fahrzeugen, welche für den deutschen Markt produziert wurden. Sie erfüllen alle die gültigen EU-Normen, welche die vorgegebenen Standards beinhalten. 

Sind EU-Neuwagen immer günstiger als deutsche Fahrzeuge – wie entsteht der Preisunterschied?

Diese Fahrzeuge wurden speziell für den europäischen Markt produziert und können aus verschiedenen Gründen im jeweiligen Reimportland viel günstiger erworben werden als deutsche Fahrzeuge. Deutsche Fahrzeugpreise sind im Ausland oftmals nicht realistisch, da die Preisbildung von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig ist. Die unterschiedlichen Listenpreise kommen aufgrund verschiedener Gründe zu Stande:

  • Währungsschwankungen im Reimportland
  • landesspezifische Steuersätze oder Abgaben
  • persönliche Absatzziele der Hersteller
  • eine schwächere Nachfrage oder Kaufkraft aufgrund von Einkommensunterschieden und anderen Faktoren im EU-Ausland

DIE KAUFABWICKLUNG

Sind meine Rechte bei einem EU-Neuwagen anders als bei einem deutschen Fahrzeug?

Wenn Sie bei uns ein EU-Fahrzeug erwerben, schließen Sie mit uns in jedem Fall einen Kaufvertrag nach deutschem Recht ab. Die Herkunft des gekauften Wagens spielt dabei überhaupt keine Rolle. 

Gibt es Unterschiede bei der Bezahlung?

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, welches Fahrzeug Sie bei uns erwerben. Die Abwicklung der Bezahlung verläuft bei allen Fahrzeugen gleich. Nach jedem Kauf stehen Ihnen diese Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Barkauf
  • Überweisung
  • Finanzierung
  • Leasing 

Welche Besonderheiten gibt es bei der Zulassung eines EU-Neuwagen zu beachten?

Um einen EU-Neuwagen in Deutschland problemlos zulassen zu können benötigen Sie die innerhalb in der EU existierende einheitliche EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung (auch COC genannt). Zusammen mit dieser Bescheinigung ist auch die Fahrzeug-Rechnung bei der Zulassungsstelle vorzulegen. Alle benötigten Daten zur Zulassung händigen wir Ihnen direkt nach dem Verkauf aus.


NACH DEM AUTOKAUF

Ist eine Garantieverlängerung möglich?

Die Autoimpuls nimmt Ihnen schon beim Kauf Ihres neuen Wunschfahrzeugs die Sorgen um die Garantie. Sie haben nicht nur die Restlaufzeit Ihrer Herstellergarantie, die vom Gesetz Werksseitig für zwei Jahre gegeben ist, sondern auch die Möglichkeit diese auf volle 3-Jahre aufzufüllen. Mit der autoimpuls 3-Jahre-Vollgarantie fahren Sie sorgenfrei und zwar ab dem Tag der Zulassung auf Sie in Deutschland. Unabhängig davon, wann das Fahrzeug im Ausland zugelassen wurde.
Lesen Sie darüber mehr unter der Rubrik: 3-Jahre-Garantie. 

Welche Werkstatt kann ich mit einem EU-Neufahrzeug besuchen?

Sie können mit Ihrem Fahrzeug alle freien Werkstätten oder Vertragswerkstätten des Herstellers besuchen, auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug dort nicht erworben haben. Garantiearbeiten sind in der Garantiezeit immer über die Vertragswerkstatt abzuwickeln. 

Vorteile des Erwerbs eines EU-Fahrzeuges 

  • günstigere EU-Preise gegenüber dem deutschen Fahrzeugmarkt
  • mögliche, höherwertige Ausstattung im Vergleich zu einem deutschen Neuwagen
  • Fahrzeug als Tageszulassung oftmals sofort verfügbar und somit reduzierte Wartezeiten
  • gleiche Produktqualität, wie bei deutschen Fahrzeugen, da europaweit die gleichen Normen bestehen
  • mit Kauf besteht immer eine Hersteller-/ Werksgarantie, welche nach Ablauf auf Wunsch verlängert werden kann